Nutzungsbedingungen und Förderleitlinien


Inhalt

  • Förderleitlinien
  • Nutzungsbedingungen für die Beantragung von Sponsoring
  • Nutzungsbedingungen für die Beantragung von Spenden

Förderleitlinien

  • Wir fördern gemeinnützige Vereine und Institutionen innerhalb unseres Geschäftsgebietes, die eine aktive Kontoverbindung zur Sparkasse Zwickau unterhalten.
  • Das Projekt muss im Geschäftsgebiet der Sparkasse Zwickau stattfinden.
  • Vereinsprojekte können nur in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand oder dem Vereinsgeschäftsführer beantragt werden (mehrere parallele Anfragen pro Projektträger sind nicht möglich).
  • Einrichtungen kommunaler Träger können in der Regel nur über einen Förderverein unterstützt werden.
  • Die Sparkasse Zwickau legt Wert auf nachhaltige Projekte oder Anschaffungen, die den Verein bzw. Projektträger langfristig bei seiner Arbeit unterstützen oder ihn weiterentwickeln. Wiederkehrende Personal- und Bewirtschaftungskosten werden nicht gefördert.
  • Projekte, die inhaltlich religiös-missionarische oder parteipolitische Zwecke verfolgen, werden nicht gefördert. Regelmäßige Ortsfeste und jährlich stattfindende Feierlichkeiten können nicht gefördert werden. Ebenso werden Einzelpersonen nicht gefördert.
  • Projekte werden nicht zu 100% gefördert. Es wird ein angemessener Eigenanteil vom Projektträger erwartet.
  • Es gelten folgende Antragsfristen: Projekte, die in der ersten Jahreshälfte beginnen (Januar bis Juni), müssen bis zum 30. September des Vorjahres und Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen (Juli bis Dezember), bis zum 30. März des jeweiligen Jahres gestellt worden sein. Verspätet eingegangene Förderanfragen können nicht berücksichtigt werden und erhalten eine Absage. (Auf unserer Crowdfunding-Plattform „99 Funken“ können Projekte unter www.99funken.de ganzjährig angelegt werden. Dort gibt es keine Antragsfristen.)
  • Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Es erfolgt nach Einreichung der Förderanfrage eine Einzelfallentscheidung, über dessen Ergebnis der Projektträger gesondert informiert wird.

Nutzungsbedingungen für die Beantragung von Spenden

Was unterstützt die Sparkasse Zwickau?

Die Sparkasse Zwickau vergibt Geld- und Sachspenden im Rahmen der vom Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) sowie der Steuergesetzgebung gegebenen Hinweise bzw. Vorgaben.

Grundsätzlich werden Spenden nur an Vereine oder Einrichtungen vergeben, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 10b des Einkommenssteuergesetzes auszustellen und einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid vorweisen können.

Wir fördern gemeinnützige Vereine und Institutionen innerhalb unseres Geschäftsgebietes, die eine aktive Kontoverbindung zu uns unterhalten. Einrichtungen kommunaler Träger können in der Regel nur über einen Förderverein unterstützt werden.

Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht möglich.

Was sind unsere Ziele?

Mit der Ausreichung von Spenden wird das Ziel verfolgt, gemeinnützige Vereine und Einrichtungen in deren Tätigkeit für die Gesellschaft zu unterstützen.
Vorrangig werden folgende Bereiche durch Spenden unterstützt:
  • Kunst und Kultur
  • Sport und Gesundheitsförderung
  • Kirchen
  • Soziale Vereine und Einrichtungen
  • Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Umweltschutz
  • Förderung des Gemeinwohls.
Die Mittel aus dem PS-Lotterie-Sparen (PS-Zweckerträge) werden entsprechend der Bestimmungen der Lotteriegesellschaft der ostdeutschen Sparkassen mbH ausgereicht.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Bitte füllen Sie den Spendenantrag vollständig aus und fügen die erwähnten Unterlagen als eingescannte Dokumente bei. Anträge ohne diese Anlagen können nicht bearbeitet werden.

Sie haben Fragen? Wir freuen uns über eine Nachricht an folgende E-Mail-Adresse: info.nutzenstiften@spk-zwickau.de

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Sind Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen, prüfen wir Ihren Antrag und teilen Ihnen das Ergebnis unserer Entscheidung schriftlich mit. Bei entstehenden Rückfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Nutzungsbedingungen für die Beantragung von Sponsoring

Was unterstützt die Sparkasse Zwickau?

Die Sparkasse Zwickau verfolgt mit den Sponsoringmaßnahmen das Ziel, in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Initiativen oder Engagements zu unterstützen, die das Leben für die Menschen in der Region attraktiv und lebenswert machen. Damit erfüllt die Sparkasse einen Teil ihres öffentlichen Auftrages und trägt auch dazu bei, den Wirtschaftsstandort Zwickau weiter zu stärken.

Wir fördern gemeinnützige Vereine und Institutionen innerhalb unseres Geschäftsgebietes, die eine aktive Kontoverbindung zu uns unterhalten.

Das Sponsoring basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung, die in Form von öffentlichkeitswirksamer Darstellung des Sponsors verbunden sein muss.

Sonsoringverträge können nur für Projekte und Veranstaltungen abgeschlossen werden, die noch nicht realisiert wurden.

Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht möglich.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Bitte füllen Sie den Sponsoringantrag vollständig aus und fügen die erwähnten Unterlagen als eingescannte Dokumente bei. Anträge ohne diese Anlagen können nicht bearbeitet werden.

Sie haben Fragen? Wir freuen uns über eine Nachricht an folgende E-Mail-Adresse: info.nutzenstiften@spk-zwickau.de

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Sind Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen, prüfen wir Ihren Antrag und teilen Ihnen das Ergebnis unserer Entscheidung schriftlich mit. Bei entstehenden Rückfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.